AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRACOMME AG
Gültigkeit
Alle Aufträge werden aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen ausgeführt, sofern im einzelnen Fall nicht ausdrücklich anders lautende Abmachungen durch die Tracomme AG (nachfolgend «Tracomme») schriftlich bestätigt werden. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen (nachfolgend «Tracomme AGB») an. Abweichende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies ausdrücklich durch Tracomme bestätigt wurde. Falls in den durch Tracomme angenommenen Geschäftsbedingungen des Kunden Sachverhalte, welche in den Tracomme AGB festgehalten sind, nicht adressiert sind, haben die entsprechenden Sachverhalte gemäss den Tracomme AGB Gültigkeit.
Preise
Unsere angebotenen Preise sind unverbindliche Abgabepreise für die Schweiz. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist ausschliesslich die schriftliche Auftragsbestätigung durch Tracomme massgebend. Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer (MwSt). Änderungen bleiben vorbehalten.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils ausgewiesenen Versandkosten. Bei Lieferverzögerungen infolge leichter Fahrlässigkeit oder höherer Gewalt sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Im Fall von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Verzögerung bleiben gesetzliche Ansprüche vorbehalten.
Installation
Falls vertragsmässig eine Installation vereinbart wird, liegt es in der Verantwortung des Kunden, Tracomme rechtzeitig über die vorherrschenden bauseitigen Bedingungen wie z.B. physikalische Voraussetzungen, Installationsmöglichkeiten, Öffnungs- bzw. Arbeitszeiten, Zufahrtsmöglichkeiten, usw. in Kenntnis zu setzen. Können die Arbeiten nicht während der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt werden, werden die Mehrkosten entsprechend verrechnet. Falls wegen zeitlicher Unterbrüche, Verspätungen oder Terminverschiebungen, die nicht auf das Verschulden von Tracomme zurückzuführen sind, zusätzliche Kosten entstehen, so werden diese dem Kunde in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen
Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfüllen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bank- oder Postscheckkonto gutgeschrieben ist. Die Gefahr des Zahlungstransfers trägt der Kunde bis zur vollständigen Gutschrift auf dem Tracomme Konto. Bei Verstreichen der Zahlungsfrist ist Tracomme berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Höhe von 5% p.a. zu verlangen. Eine Skontogewährung entfällt grundsätzlich, auch dann, wenn Vorauszahlung oder Zahlung ohne Inanspruchnahme einer unmittelbaren Leistung erfolgt. Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsverbindung kann Tracomme Vorauszahlung oder Garantien verlangen. Vorauszahlung kann ebenfalls verlanget werden, falls die Zahlungsfrist überschritten wird oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen; in diesen Fällen kann auch die eingeräumte Zahlungsfrist widerrufen werden. Sollten bei Sammelrechnungen einzelne Rechnungspositionen streitig sein, so entbindet das den Kunde nicht von seiner Pflicht, alle unstreitigen Positionen bis zu der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.
Beanstandungen
Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Allfällige Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer zu melden, damit ein Schadenprotokoll aufgenommen werden kann. Mängel, die bei der ordnungsgemässen Prüfung der Ware feststellbar sind und bei Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet werden. Beanstandungen von Mängeln, die sich trotz unverzüglicher ordnungsgemässer Prüfung erst später zeigen, sind sofort nach der Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Erhalt der Ware vorzubringen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware hinsichtlich Beschaffenheit und Menge als genehmigt. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
Rücksendung, Umtausch und Nachlieferung
Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Tracomme zurückgegeben werden. Es werden keine Rücksendungen ohne schriftliche Genehmigung akzeptiert. Bei Fehlbestellungen des Kunden werden 20% Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühren oder nach den effektiv anfallenden Kosten verrechnet. Hat der Kunde rechtzeitig einen Mangel oder die Lieferung anderer als der bestellten Ware beanstandet und ist diese Beanstandung begründet, wird die Ware nach unserer Wahl umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, wird dem Kunde das Recht auf Wandlung oder Minderung einräumt. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen besteht die Wahl zwischen Nachlieferung oder der entsprechenden Gutschrift. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder von durch Tracomme schuldhaft zu vertretenden Unmöglichkeiten sind, ausser im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, ist die Haftung auf den für durch Tracomme als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden beschränkt.
Garantie auf Geräte
Die Garantiedauer beginnt am Tage der Lieferung und beträgt 12 Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Garantiefall werden Geräte, die nachweisbar infolge Material- oder Fabrikationsfehler schadhaft geworden sind, nach Wahl von Tracomme kostenlos instand gestellt oder ersetzt.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleissteile, Ersatzteile, die nicht durch unser Personal oder den Hersteller eingebaut wurden, Bruch von Glas, glaskeramischen oder keramischen Werkstoffen sowie Schäden infolge Missachtung von Wartungs- und Betriebsvorschriften.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Kunde seine Vertragspflicht nicht einhält oder Reparaturen und Eingriffe nicht durch Tracomme oder von ihr autorisierten Personen vorgenommen werden.
Garantie auf Dienstleistungen und Reparaturen
Die Garantiedauer auf durch Tracomme erbrachte Serviceleistungen beträgt 6 Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Garantiedauer beginnt am Tage der ausgeführten Dienstleistung und beschränkt sich auf die bei der Reparatur/Wartung ersetzten Teile. Kosten für Ein- und Ausbau sowie Transport- und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Geräten die mit Krankheitserregern und/oder Blutbestandteilen in Berührung gekommen sein könnten, muss der Kunde vor Arbeitsbeginn durch Ausfüllen der Unbedenklichkeitserklärung bestätigen, dass von dem Gerät keine Gefahr ausgeht. Haftungsansprüche, die aus einer fehlenden Dekontamination entstehen, werden dem Kunde bzw. Letztanwender verrechnet. Ersatzteile werden gemäss den gültigen Listenpreisen verrechnet. Ersatzteile können neu oder neuwertig sein. Soweit fehlerhafte Teile ersetzt werden, gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über. Ersatzteile gehen in das Eigentum des Kunden über, sobald sie vollständig bezahlt sind.
Technische Unterlagen und Datenschutz
Technische Unterlagen und vertrauliche Service Manuals werden in der Regel dem Kunde nicht abgegeben. Bei Kostenvoranschlägen und Angeboten behält sich Tracomme das Eigentumsrecht und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde oder Lieferant darf diese nur in der mit Tracomme vereinbarten Weise nutzen. Alles aus der Geschäftsverbindung mit Tracomme erlangte, nicht offenkundige Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten. Eine Weitergabe von Daten des Kunden oder des Lieferanten an Partnerunternehmen von Tracomme oder Drittparteien erfolgt nur so weit dies zur ordnungsgemässen Leistungserbringung (Bestellabwicklung) unbedingt erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich in diesem Zusammenhang mit der Nutzung seiner Daten einverstanden. Im Übrigen hat er auf Anfrage das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen.
Haftung
Unter Vorbehalt einer gesetzlichen Haftpflicht des Lieferanten nach schweizerischem Recht übernimmt der Kunde die volle und alleinige Haftung für allfällige Personen- und Sachschäden aus dem Gebrauch der gelieferten Ware. Tracomme haftet nicht für Vermögensschäden, die durch Fehlerhaftigkeit eines Gerätes verursacht werden können, wie eventuelle Verluste an Füllgut, Produktionsausfälle, entgangene Gewinne etc. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, darauf zu achten, dass die üblichen Sorgfaltspflichten bei der Verwendung der gelieferten Geräte eingehalten werden.
Unverbindliche Beratung
Tracomme berät seine Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Die von Tracomme allfällig geäusserten Vorschläge und Empfehlungen entbinden den Kunden nicht von dem Erfordernis, die allfällig empfohlenen Geräte und/oder Methoden in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen.
Eigentumsvorbehalt
Getätigte Lieferungen erfolgen ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung abgegolten sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist am Sitz der Gesellschaft. Bei Streitfällen wird nur die deutsche Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigt.
Schlieren, im Juni 2025